Lebenspraktische Fähigkeiten

Was ist LPF

Unter Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) verstehen wir alle Alltagshandlungen, die es einem sehbehinderten Menschen mit seinem Sehvermögen oder nichtsehend ermöglichen, seinen Alltag selbstbestimmt und sicher zu gestalten sowie an den Aktivitäten des täglichen Lebens teilzunehmen.
Eine Einschränkung oder der Verlust des Sehvermögens verändert die Lebenssituation eines Menschen. Es kann sein, dass er in seinem Alltag bei sogenannt selbstverständlichen Handlungen und Abläufen plötzlich an Grenzen stösst.

Ziele

Das Ziel des LPF-Angebots ist es, dass die sehbehinderte oder blinde Person die Fähigkeit (wieder-) erlangt, die für sie wichtigen und notwendigen Handlungen zur Gestaltung des Alltags selbstbestimmt ausführen zu können.
Gemeinsam mit der LPF-Fachperson erarbeitet sie sich zusätzliche, der veränderten Situation angepasste neue Fertigkeiten und Abläufe. Dabei lernt sie eigene Lösungsstrategien zu entwickeln und diese nach Bedarf anzupassen.
Dadurch wird die Motivation erhalten, Tätigkeiten weiterhin auszuführen, weitere Erfahrungen zu machen und Neues auszuprobieren.

Zielgruppe

Das LPF Angebot kann von allen sehbehinderten und blinden Menschen jeden Alters in Anspruch genommen werden.

Beratung und Unterstützung

Die Beratung oder der Unterricht in Lebenspraktischen Fähigkeiten erfolgt individuell und orientiert sich an den Wünschen, Erfahrungen, Bedürfnissen und Fähigkeiten der sehbehinderten Person. Die Beratung/der Unterricht wird je nach Bedarf am Arbeitsplatz/Schule, am Wohnort der sehbehinderten Person oder auf einer Beratungsstelle durchgeführt.
Die Häufigkeit, Dauer und Intensität des LPF-Angebots werden in gegenseitiger Absprache den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen angepasst.

Mögliche LPF-Themenbereiche in der Rehabilitation/Unterricht

Kommunikation

wie z.B. Umgangsformen, verbale und nonverbale Kommunikation, Handschrift, Kennenlernen der Schwarzschrift-Buchstaben, Unterschrift schreiben, Schreiben mit Hilfsmitteln, Schreiben am PC, Umgang und Bedienung von elektronischen Geräten, Terminverwaltung, Bedienung von öffentlichen Automaten, Umgang mit Münzen und Geldscheinen, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Telefone, Smartphones, Tablets usw.

Körperpflege

wie z.B. Hygiene, Zahnpflege, Nägel, Kosmetik, Rasieren, Wundpflege, Dosierung von Medikamenten, Bedienung von medizinischen Geräten usw.

Kleiderpflege

wie z.B. Wäsche waschen, sortieren, zusammenfalten und bügeln, Schuhe putzen, Koffer packen usw.

Nähen

wie z.B. Einfädeln, Knöpfe annähen, Saum nähen usw.

Kochen

wie z.B. Umgang mit Lebensmittel, Nutzung und Bedienung der verschiedenen Geräte wie Kochherd, Backofen, Mikrowelle oder Mixer, Abmessen, Dosieren, Rüsten, Schneiden, Umgang mit Hitze usw.

Essen

wie z.B. Einschenken, Handhabung des Besteckes, Schiebetechniken, Kontrollmethoden, Fleisch schneiden, usw.

Haushalt

wie z.B. verschiedenste Reinigungsarbeiten wie Staubsaugen, Abstauben, Wischen, WC putzen, Lavabo putzen. Betten beziehen, Geschirr spülen, Handhabung von verschiedenen Haushaltgeräten, usw.

Ordnungssysteme und Markierungen

wie z.B. Unterteilungs- und Abgrenzungssysteme, optische, taktile oder akustische Beschriftungen und Markierungen, Arbeitsplatzgestaltung usw.

Kleine Reparaturen

wie z.B. Umgang mit Werkzeugen, Nägel einschlagen, Auswechseln von Sicherungen und Glühlampen usw.

Beleuchtung und Kontraste

wie z.B. indirekte und direkte Beleuchtung, Vermeidung von Blendung und Reflektionen, Einsatz von Kontrasten usw.

Hilfsmittelberatung

Beratung, Schulung und Training, in Handhabung, Bedienung und Einsatz von adaptierten und sehbehindertenspezifischen Hilfsmitteln, Nutzung von handelsüblichen Geräten nach sehbehinderten-spezifischen Gesichtspunkten.
 

Angebot und Finanzierung 

Erwachsenenbereich

Beratung und Unterstützung in LPF wird von den Fach- und Beratungsstellen (Organisationen der privaten Behindertenhilfe) angeboten und finanziert.
Dieses Angebot steht Betroffenen, ihren Angehörigen, Bezugspersonen sowie Arbeitgebern zur Verfügung und ist in der Regel für sie kostenlos.
Adressen und Ansprechpersonen finden Sie unter dem Menüpunkt "Rehafachperson finden".

 

Kinder- und Jugendbereich

Vorschulkinder und ihre Eltern erhalten Unterstützung in LPF im Rahmen des Heilpädagogischen Frühförderprogramms der jeweiligen Kantone. Dies ist für die Familien kostenlos.
(https://www.szblind.ch/kontakte/beratungsstellen-fuer-heilpaedagogische-frueherziehung)

Kinder und Jugendliche an Sonderschulen erhalten Förderung in LPF im Rahmen des Angebotes der jeweiligen Institution, im schulischen wie auch sozialpädagogischen Bereich.
(https://www.szblind.ch/kontakte/schulen)

Eltern integrativ beschulter Kinder und Jugendlicher wenden sich bitte an die jeweiligen kantonalen heilpädagogischen Kompetenzzentren oder an kantonale Fach- und Beratungsstellen des Sehbehindertenwesens. Diese werden sich um ein entsprechendes Angebot und allfällige Finanzierung bemühen.
(https://www.szblind.ch/kontakte/ambulante-beratung-und-unterstuetzung-in-schulen-b-u
https://www.szblind.ch/kontakte/beratungsstellen-fuer-sehbehinderte-menschen)
 

Hilfsmittel im Bereich Lebenspraktische Fähigkeiten

Hilfsmittel können sehbeeinträchtigten,- sowie blinden Menschen dabei helfen, das Ziel der grösstmöglichen Autonomie im Alltag, zu erlangen.
Der korrekte Umgang mit Hilfsmitteln sollte von LPF-Fachpersonen, in einer individuell abgestimmten Schulung, begleitet werden.
Für den Erwerb und weitere Informationen zu den Hilfsmitteln wenden Sie sich bitte an die LPF-Fachperson der unterschiedlichen Beratungsstellen.

Anbei eine Auswahl an Hilfsmitteln:

Weiterführendes Sortiment finden Sie in folgenden spezialisierten Hilfsmittelshops für blinde und sehbehinderte Personen (Beratung und Verkauf):

 

Es gibt Hilfsmittel zur Unterstützung sämtlicher LPF- Bereiche.
 

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