Orientierung + Mobilität

Geschichte

Langstockspitzen

Von Orientierungs- und Mobilitätsunterricht spricht man seit der Einführung eines entsprechenden Rehabilitationsprogrammes am Ende des 2. Weltkrieges in den USA. Zielgruppe waren zunächst fast ausschließlich die damaligen kriegsblinden Veteranen, die möglichst schnell wieder in das Alltagsleben integriert werden sollten.

Zielgruppe: Blinde Menschen und Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung.

Ziele allgemein

Langstocknutzer im Einstiegsbereich Bus

Das allgemeine Ziel von O+M Unterricht ist das Erlernen einer möglichst selbständigen, sicheren und effektiven Fortbewegung und Orientierung.

Bei Menschen mit Low Vision

Diverse Monokulare und Lupen

Menschen mit Low Vision sollen im Training ihr Sehvermögen besser kennen und einsetzen lernen. Sie sollen ihre spezifischen Problemfelder kennen lernen, um dann entsprechende Situationen vermeiden oder richtig begegnen zu können. Des Weiteren sollen sie lernen, wann es sinnvoll ist, Hilfsmittel einzusetzen bzw. welche Hilfsmittel für sie in der jeweiligen Situation nötig sind.

Bei wem bekomme ich Training und wer bezahlt es? 

Im IV-Alter übernimmt in der Regel die Invalidenversichrung (IV) die Kosten für den Langstock und den O+M-Unterricht. Der Artikel 11.01 der Hilfsmittelverordnung der IV regelt die Abgabe der Blindenlangstöcke und das dazu gehörende "Gebrauchstraining" - heute Orientierungs- und Mobilitätsunterricht (O+M) genannt. Damit ist die Kostenübernahme des O+M-Unterrichtes zwingend an die Abgabe eines Langstockes gebunden. Den entsprechenden Antrag stellt die Rehafachkrafte mit dem Betroffenen zusammen an die zuständige IV-Stelle. Diese verfügt die Kostenübernahme für den Langstock und eine erste Tranche von 50 Unterrichtsstunden. Verlängerungen und/oder Wiederholungen können mit einer entsprechenden Begründung in einem Zwischenbericht beantragt werden.

Bei der AHV ist der weisse Stock nicht in der Hilfsmittelverordnung aufgeführt. Daher können die Kosten für den Langstock und den O+M-Unterricht für Menschen im AHV-Alter nur übernommen werden, wenn diese schon im IV-Alter eine entsprechende Verfügung hatten (Besitzstandwahrung). Für alle anderen, erst im AHV-Alter von einer Sehbehinderung Betroffenen, gibt es eventuell Lösungen über Institutionen oder Stiftungen. Auch für weitere O+M-Hilfsmittel, wie zum Beispiel Schirmmützen, Lichtschutzgläser, Monokulare und Ferngläser, sprechende oder taktile Kompasse, Taschen- u. Stirnlampen, elektronische Hindernismelder, sehbehindertentaugliche GPS-Geräte müssen individuelle Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden.

Wie lange dauert ein O+M-Unterricht?

Der O+M-Unterricht ist dann abgeschlossen, wenn der blinde oder sehbehinderte Mensch sich wieder alleine auf seine Wege getraut, sich dabei sicher fühlt und seine O+M-Fertigkeiten so gekonnt einsetzt, dass er in allen für seine Sicherheit entscheidenenden Situationen möglichst optimal geschützt ist.

Die Unterrichtsdauer ist abhängig von der Art der Sehbehinderung, der Motivation zur Selbstständigkeit, den Anforderungen der Ziele, sowie der Lern- u. Lebensgeschichte der Betroffenen. Allfällige zusätzliche Behinderungen, aber auch das Gelingen einer tragfähigen Lernbeziehung zwischen der Rehafachkraft und dem Klienten beeinflussen die Unterrichtsdauer. So können unter Umständen für einen Menschen 10 Stunden genügen, während bei einem anderen Menschen auch nach 150  O+M-Stunden ein Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel weitere Unterrichtsstunden zur Folge haben kann.

Der O+M-Unterricht ist nicht ein fixes Programm, sondern ein individuell angepasster Lernprozess, dessen Inhalte von der Sicherheit, dem Bedürfnis und der aktuellen Sehbehinderung bestimmt werden. Auch bei einem Wechsel von Arbeits-, Schul- und/oder Wohnort, aber auch bei Änderungen im sozialen Beziehungsnetz,  kann eine Fortsetzung des O+M-Unterrichtes nötig sein, weil dann neue Gebiete und Wege erschlossen werden müssen.

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